Liebe Vermieterinnen und Vermieter,

auf dieser Seite stellen wir Ihnen wichtige Informationen und Dokumente rund um das Thema Gästevermietung zur Verfügung. Sie haben direkte Fragen oder ein Anliegen, welches Sie gern in enem Gespräch klären möchten? Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie bei uns vorbei. Wir unterstützen Sie gern.

Per Mail erhalten Sie auch weiterhin wichtige Informationen zu aktuellen Fragen und Themen, welche für Sie als Vermieter und für Ihre Gäste relevant sind. Sollten Sie noch nicht in unserem Verteiler sind, dann senden Sie uns eine kurze Mitteilung an: touristinfo@sebnitz.de.

Qualität und Service liegen uns sehr am Herzen. Das dies nicht nur leere Worte sind, haben wir im letzten Jahr erneut bewiesen. Wir freuen uns sehr, dass wir als Touristinformation re-zertifiziert wurden: ServiceQualität Deutschland Stufe I und Nationalpark-Partner Sächsische Schweiz. Weiterhin sind wir die erste Touristinformation, welche offizieller Partner der Nachhaltigkeitsinitiative des Tourismusverbands Sächsische Schweiz e. V. ist.

Infobereich TI Sebnitz

Öffnungszeiten der Sebnitzer Einrichtungen

Sebnitzer Tourismusbetriebe:

  • Kahnfahrt Obere Schleuse: täglich bis 31.10.2024 9.30-16 Uhr, 17.04.2024: geschlossen
  • Sport- und Freizeitzentrum SoliVital: Mo 14-21/ Di-Fr 10-21/ Sa-So-Feiertage 10-19 Uhr
  • Kräutervitalbad: Die-Fr 14-22/ Sa 11-22/ So 10-21 Uhr, Mo geschlossen
  • Schaumanufaktur Deutsche Kunstblume: Die-Sa und Feiertage 10-17 Uhr, ab 14.04.2024 auch Sonntag 10-17 Uhr geöffnet
  • Werksverkauf Deutsche Kunstblume: Die-Sa und Feiertage 10-17 Uhr, ab 14.04.2024 auch Sonntag 10-17 Uhr geöffnet
  • Touristinformation Sebnitz: 07.+09.04. 10-12, nachmittags geschlossen
    Mo- Sa 10-12 und 13-17 Uhr/ So/ Feiertag 10-12 und 13-15 Uhr
  • Touristinformation Altendorf: Mo-Die/ Do-Fr/ Feiertage 9-16 Uhr, Sa 9-12 Uhr, Mi/ So geschlossen
  • Touristinformationen Hinterhermsdorf: 17.04.2024 geschlossen
    Die-Fr 10-12/ 13-17 Uhr, Sa 10-12/ 13-16, Feiertage 10-12/ 13-16 Uhr, So-Mo geschlossen

  • Waldarbeiterstube Hinterhermsdorf: Ostern-Oktober: freitags 14-17, Sa/So 10-13/ 14-17 Uhr

  • Dorfspaziergänge Hinterhermsdorf: Ostern-Oktober: freitags 17-18 Uhr, Treff Waldarbeiterstube

  • Stadtbibliothek Sebnitz: Mo 10-15/ Do 13-19 Uhr, Die/ Mi/ Fr geschlossen
  • Sputh-Ausstellung Mittelndorf: Ostern-Oktober: samstags 14-17 Uhr

geschlossen: Städtische Sammlungen sowie Freibad Kräutervitalbad aufgrund von Baumaßnahmen

weitere Einrichtungen in Sebnitz (die hier aufgeführten Informationen stammen von den Webseiten der jeweiligen Einrichtung):

  • Urzeitpark: Ostern-Oktober, täglich 10-17 Uhr
  • Minigolfanlage: Ostern-Oktober, Sa+So 14-17 Uhr, Anmeldung Ristorante Pizzeria Due Fratelli
  • Tillig Eisenbahn Museum: Mo-Fr 10-17 Uhr, Sa 10-16 Uhr, Sonntag nur Nov-Dez geöffnet, Schließtage: 01.01., Karfreitag, Ostermontag, 01.05., Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt, 24.-26.12. und 31.12.
  • Oldtimer Museum im Bahnhof: Die-Sa 10-17 Uhr 

Straßen- und Wegesperrungen/ Einschränkungen

Aktuelle Einschränkungen für Wanderwege
teilt die Nationalparkverwaltung >> hier mit. Auf einer übersichtlich gestalteten Karte sehen Sie, welche Wege zum Wandern geeignet sind. (wöchentliche Aktualisierung)

Das Wegeservicetelefon des NationalparkZentrums erreichen Sie Montag bis Samstag 9-18 Uhr, Sonn- und Feiertags 9-15 Uhr unter 035022/50240.

Link zum Tourismusverband Sächsische Schweiz: Wanderempfehlungen in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz

Aktuelle Straßensperrungen und Einschränkungen
finden Sie >> hier bei der Stadtverwaltung Sebnitz auch als Dokument zum Download (wöchentliche Aktualisierung).

der Meldeschein - was müssen Sie als Vermieter beachten

Bei Anreise ist vom Gast ein Meldeschein auszufüllen. Rechtsgrundlage für die Erhebung der aufgeführten Daten sind §§ 29 und 30 Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 11.10.2016 (BGBl. I S. 2218), in der jeweiligen geltenden Fassung.

der manuell auszufüllende Papier-Meldeschein:

  • Abholung: in den Touristinformationen Sebnitz, Altendorf und Hinterhermsdorf
  • Abgabe/ Abrechnung: erfolgt laut Satzung QUARTALSWEISE
  • Blatt 1 "Beherbergungsstätte":  verbleibt beim Vermieter
  • Blatt 2 "Touristinformationen" : wird in den Touristinformationen abgegeben und dient zur Abrechnung
  • Blatt 3 Gästekarte: bekommt der Gast, damit er die damit verbundenen Vorteile nutzen kann
  • Aufbewahrung: 1 Jahr, danach innerhalb von 3 Monaten vernichten

der elektronisch ausgefüllte Meldeschein:

  • ausführliche Information finden Sie unter der Überschrift "elektronisches Meldewesen"

Ausfüllhilfe manueller Meldeschein »

das elektronisches Meldewesen

Neben den manuell auszufüllenden Meldescheinen, steht Ihnen seit dem 01. Februar 2017 das elektronische Meldewesen zur Verfügung. Dieses Programm (AVS-Meldewesen) ist für Sie kostenfrei. Die elektronisch erfassten Gästedaten werden über eine Schnittstelle zwischen Ihrem Buchungsportal/ -programm und AVS synchronisiert. In Ihrem Buchungsprogramm/ -portal wird ein Button "Gästekarten Ausdruck" angelegt und auf einem A4-Gästekarten-Vordruck können Sie bequem die Gästekarte vor Anreise Ihrer Gäste ausdrucken.

Ihre Vorteile:

  • kein händisches Ausfüllen von Papier-Meldescheinen mehr
  • keine Abgabe der Meldescheine mehr, die Datenübermittlung passiert automatisch
  • Sie sparen viel Zeit
  • Rechenfehler ausgeschlossen – die Kurtaxe wird vom System automatisch errechnet
  • Sie erhalten die Zugangsdaten von uns
  • Sie erhalten die Druckvorlagen von uns

Sie benutzen ein eigenes Buchungsprogramm oder ein Buchungsportal, z. B. easybooking?

  • wir bieten eine kostenfreie Schnittstelle zu Ihrem Portal
  • wir prüfen, ob auch Ihr Portal eine Schnittstelle kostenfrei anbietet
  • wir senden alle dafür benötigten Einrichtungsdaten an Sie oder direkt an Ihren Ansprechpartner Ihres Portals

Wichtige Informationen zu diesem Thema finden sie hier als Download.

Download »

die Gästekarte mobil = Rabatt- und Fahrkarte für Ihre Gäste

Erleben und Entdecken Sie die Sächsische Schweiz.

Unter diesem Motto möchten wir Ihre Gäste einladen, die vielfältigen Freizeitangebote in der Sächsischen Schweiz zu besuchen und dabei zahlreiche Vorteile zu genießen. Für die Nutzung der Gästekarte gelten einige Spielregeln, die hier vom Tourismusverband erläutert werden.

Die Gästekarte mobil als Rabatt-Karte!

Händigen Sie Ihren Gästen zusammen mit der Gästekarte bei der Anreise die Borschüre "Erlebnisse Sächsische Schweiz" aus. Hier sind alle Angebote von über 60 Einrichtugen mit Preisnachlässen gelistet. Online einsehbar auf der Seite des Tourismusverbands Sächsische Schweiz.

Die Gästekarte mobil als Fahrkarte!

Die Gästekarte mobil  gilt für Übernachtungsgäste der Stadt Sebnitz inklusive Ortsteile vom Anreisetag bis zum Abreisetag in den Tarifzonen des Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Pirna (70), Bad Gottleuba (71), Bad Schandau (72) und Neustadt (73) für beliebig viele Fahrten.

Sie gilt in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln (Busse, Bahnen, Fähren) des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) inklusive der grenzüberschreitenden Fähre Schöna-Hrensko. 

Sie gilt in der Kirnitzschtalbahn (Zeitraum: 08.07.-31.12.2023).

davon ausgenommen sind folgende Sonderverkehrsmittel:
- die Fähre im Kurort Rathen,
- der Personenaufzug Bad Schandau-Ostrau
- die "Personenschifffahrt-Oberelbe" (1 € Preisnachlass bei Vorlage der Gästekarte mobil) 
- das Wanderschiff Bad Schandau-Hrensko (10 % Preisnachlass bei Vorlage der Gästekarte mobil)
- die Sächsische Dampfschifffahrt (10% auf Linienfahrten)

Für Fahrten über die gültigen Tarifzonen des Landkreises hinaus, wie zum Beispiel nach Dresden, ist ein Anschlussfahrschein vor Fahrtbeginn zu lösen bzw. zu entwerten.

 Die Gästekarte mobil richtig nutzen!

  • Die Gästekarte mobil  ist nur vollständig ausgefüllt gültig. Name, Vorname, Ankunfts- und Abreisedatum sowie Personenzahl müssen gut lesbar und eindeutig in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen sein. Andernfalls ist die Gästekarte mobil  nicht gültig und führt bei Beanstandungen durch den Fahrausweisprüfer zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes zu Lasten des Nutzers.
  • Die Gästekarte mobil  ist nicht übertragbar und gilt in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, auf die die Gästekarte ausgestellt ist.
  • Im Fall eines Gruppenmeldescheins können gemeinsam Reisende die Gästekarte mobil  als Gruppenfahrschein nutzen. Dafür muss sich der Gast, auf den die Gästekarte namentlich ausgestellt ist, im Verkehrsmittel des VVO befinden und sich entsprechend ausweisen können.
  • Die Gästekarte mobil  gilt nur für die Personenbeförderung. Sie gilt nicht für die Beförderung von Tieren und Fahrrädern.
  • Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe. Die Beförderungsleistung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Verkehrsunternehmen im VVO.

alle wichtigen Informationen zur Gästekarte und Gästekarte mobil (Mobilitätskarte) »

Sie möchten mehr Gäste? Nutzen Sie unser regionsweites Buchungsprogramm Feratel/Deskline

Mit dem Buchungsprogramm Feratel fungieren wir als "booking.com" für Sebnitz und seine Ortsteile. Wir arbeiten dazu eng mit dem Tourismusverband Sächsische Schweiz zusammen, der Lizenzinhaber von Feratel ist.

Ihre Vorteile:

  • wir beantworten alle Gästeanfragen und verschicken direkt Ihre Angebote
  • wir übernehmen für Sie die Korrespondenz und Vermittlung
  • Ihr Ferienobjekt ist automatisch auf weiteren Portalen sichtbar/ buchbar
  • Gäste können aber auch direkt bei Ihnen buchen

Aufwand und Kosten?

  • die Nutzung von Feratel ist kostenfrei
  • die Daten zu Ihrem Ferienobjekt werden einmalig angelegt
  • freie Zimmer können im Kalender individuell freigeschalten werden
  • Unterstützung erhalten Sie von uns sowie vom Tourismusverband Sächsische Schweiz
  • für eine erfolgreiche Buchung zahlen Sie eine Provision von 10%

Umfassende Informationen zum regionsweiten Buchungsprogramm erhalten Sie auf der Homepage des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz.

Webseite anzeigen » Präsentation des Tourismusverbandes für Vermieter zum Download »

Kurtaxe - Preise und Satzung

Kurtaxesatzung der Stadt Sebnitz zum Download

Die Abrechnung der Kurtaxe erfolgt quartalsweise. Es steht Ihnen an dieser Stelle ein ganz einfaches Formular zur Verfügung, welches Sie gern für sich verwenden können.
Abrechnung Kurtaxe

Kategorien/Tarife (Meldepflicht besteht für alle Gäste, das heißt, ein Meldeschein ist von allen auszufüllen)

Erwachsener (ab 16 J.) 2,50 €  
Schwerbehinderte Menschen (mind. 50 v. H.) 2,00 € (50 bis 100%)
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.)
ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag
2,00 €  
Kinder (7-15 J.)
ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag
2,00 €  
Kleinkinder (0-6 J.)
bis zum 7. Geburtstag
0,00 €  
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Ausweis B 0,00 €  
Monteure, dienstlich in Sebnitz Tätige 0,00 € kein Erhalt der Gästekarte mobil
Teilnehmer an Maßnahmen der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) 0,00 € kein Erhalt der Gästekarte mobil
Teilnehmer an Schulfahrten (§ 3 Satzung) 0,00 € kein Erhalt der Gästekarte mobil
eigene Familienangehörige in eigener Urlaubsunterkunft 0,00 € kein Erhalt der Gästekarte mobil

Die Höhe der Kurtaxe ändert sich saisonal nicht. Sie gilt das ganze Jahr.

Überblick Kurtaxpreise und Gästekarte = Fahrkarte »

Tourismusabgabesatzung

Hier können Sie sich die Tourismusabgabesatzung herunterladen.

Download »

Qualität - Klassifizierungen und Zertifizierungen für Vermieter

Der Deutschlandtourismus reagiert positiv auf das wachsende Qualitätsbewusstsein heutiger Kunden im Tourismus und setzt seit einigen Jahren verstärkt auf Qualitätssteigerung und Qualitätssicherung. Um diese Ziele für den Gast zu erreichen, etablieren sich immer mehr Klassifizierungs- und Zertifizierungssysteme bzw. Wettbewerbe.

Die hier aufgeführten Qualitätsinitiativen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind jeglich Empfehlungen.

DTV-Sterne für Ferienwohnungen

Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet.

Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet - von einfach bis erstklassig.

Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen und -häuser sowie Ferienzimmer mit bis zu neun Betten.

Sprechen Sie bei Interesse gern die Kolleginnen der Touristinformationen an, sowie Sabine Schulz (s.schulz@saechsische-schweiz.de) und Maria Miersch (m.miersch@saechsische-schweiz.de) vom Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.

Familienurlaub in Sachen

Die Anforderungen und Bedürfnisse unserer – kleinen – Gäste wachsen ständig und die Konkurrenz im In- und Ausland wird immer umfangreicher. 

Hier finden Sie Informationen zur Zertifizierung als familienfreundlicher Beherbergungsbetrieb. Fragen beantwortet Ihnen gern Frau Sobeck von der TMGS unter sobeck.tmgs‎@‎sachsen-tour.de oder Tel. 0351 / 4917012.

Kontakt

Große Kreisstadt Sebnitz
Touristinformation Sebnitz
Markt 9
01855 Sebnitz
Tel. 035971 70960
touristinfo@sebnitz.de