Sebnitzer Einkaufs- und Museumsnacht
Alljährlich am ersten Freitag im November erstrahlt das Zentrum der Stadt Sebnitz in Lichterglanz und Fackelschein. Geschäfte, Museen und Straßen sind herausgeputzt und verbreiten ein stilvolles Ambiente. In den Museen finden viele außergewöhnliche Aktionen statt, und auch die Ladeninhaber haben sich für ihre Kunden viel einfallen lassen.
Das Programm auf dem Markt und in den Straßen ist bunt und abwechslungsreich. Feuershows, Stelzenläufer und Trommler waren bei uns zu Gast und haben das Fest zu einem echten Highlight und die Nacht zum Tag gemacht. Musik, Sonderangebote und Gewinnspiele locken jedes Jahr mehrere tausend Gäste in die kleine Stadt an der böhmischen Grenze.
Wir danken allen unseren Partnern und Sponsoren!
Aufruf zur Teilnahme
Die Vorbereitungen für die 20. Sebnitzer Einkaufs- und Museumsnacht laufen auf Hochtouren. Dass die Veranstaltung jedes Jahr so schön ist, wird nur durch die Unterstützung und Zusammenarbeit der vielen verschiedenen Partner möglich. Deswegen freuen sich die Organisatoren auch in diesem Jahr auf eine rege Beteiligung und viele kreative Ideen der Mitwirkenden.
Bewerbung um einen Standplatz auf dem Markt
Gewerbetreibende, Gastronomen, Vereine und weitere Interessenten, die sich anlässlich der diesjährigen Museumsnacht um einen Stanplatz auf dem Sebnitzer Marktplatz (Innenfläche) bewerben möchten, müssen das offizielle Bewerbungsformular bis zum 5. Oktober 2025 ausgefüllt an den Gewerbeverein senden.
Aktionen im Stadtgebiet (Beantragung einer Sondernutzung)
Alle, die an diesem Abend auf den Straßen, Wegen und Plätzen Aktionen veranstalten (z.B. Aufstellen von Tischen/Bänken/Stühlen, Imbisswagen, Verkaufswagen/-ständen, Fahrgeschäften und anderen der Volksbelustigung dienenden Einrichtungen, Ausstellungen und sonstigen Vorführungen ohne Verkauf), sind zur Beantragung einer Sondernutzung aufgefordert (ausgenommen Marktinnenfläche).
Anträge auf Sondernutzung können bis zum 5. Oktober 2025 in der Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung bei Frau Scholz oder per Mail an heike.scholz@stadtverwaltung-sebnitz.de eingereicht werden.
Verkauf von zubereiteten Speisen und Getränken
Alle Verkaufseinrichtungen die zubereitete Speisen und Getränke anbieten, müssen entweder im Besitz einer Reisegewerbekarte sein, die zum Feilbieten von Speisen und Getränken befugt, oder rechtzeitig die Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass beim Gewerbeamt der Stadtverwaltung Sebnitz einreichen. Die Anzeige muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei Gewerbeamt vorliegen und bei Einrichtung des Standes und auf Verlangen des Marktpersonals vorgezeigt werden.