Erleben und Entdecken Sie die Sächsische Schweiz.
Unter diesem Motto möchten wir Ihre Gäste einladen, die vielfältigen Freizeitangebote in der Sächsischen Schweiz zu besuchen und dabei zahlreiche Vorteile zu genießen. Für die Nutzung der Gästekarte gelten einige Spielregeln, die hier vom Tourismusverband erläutert werden.
Die Gästekarte mobil als Rabatt-Karte!
Händigen Sie Ihren Gästen zusammen mit der Gästekarte bei der Anreise die Borschüre "Erlebnisse Sächsische Schweiz" aus. Hier sind alle Angebote von über 60 Einrichtugen mit Preisnachlässen gelistet. Online einsehbar auf der Seite des Tourismusverbands Sächsische Schweiz.
Die Gästekarte mobil als Fahrkarte!
Die Gästekarte mobil gilt für Übernachtungsgäste der Stadt Sebnitz inklusive Ortsteile vom Anreisetag bis zum Abreisetag in den Tarifzonen des Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Pirna (70), Bad Gottleuba (71), Bad Schandau (72) und Neustadt (73) für beliebig viele Fahrten.
Sie gilt in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln (Busse, Bahnen, Fähren) des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) inklusive der grenzüberschreitenden Fähre Schöna-Hrensko.
Sie gilt in der Kirnitzschtalbahn (Zeitraum: 08.07.-31.12.2023).
davon ausgenommen sind folgende Sonderverkehrsmittel:
- die Fähre im Kurort Rathen,
- der Personenaufzug Bad Schandau-Ostrau
- die "Personenschifffahrt-Oberelbe" (1 € Preisnachlass bei Vorlage der Gästekarte mobil)
- das Wanderschiff Bad Schandau-Hrensko (10 % Preisnachlass bei Vorlage der Gästekarte mobil)
- die Sächsische Dampfschifffahrt (10% auf Linienfahrten)
Für Fahrten über die gültigen Tarifzonen des Landkreises hinaus, wie zum Beispiel nach Dresden, ist ein Anschlussfahrschein vor Fahrtbeginn zu lösen bzw. zu entwerten.
Die Gästekarte mobil richtig nutzen!
- Die Gästekarte mobil ist nur vollständig ausgefüllt gültig. Name, Vorname, Ankunfts- und Abreisedatum sowie Personenzahl müssen gut lesbar und eindeutig in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen sein. Andernfalls ist die Gästekarte mobil nicht gültig und führt bei Beanstandungen durch den Fahrausweisprüfer zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes zu Lasten des Nutzers.
- Die Gästekarte mobil ist nicht übertragbar und gilt in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, auf die die Gästekarte ausgestellt ist.
- Im Fall eines Gruppenmeldescheins können gemeinsam Reisende die Gästekarte mobil als Gruppenfahrschein nutzen. Dafür muss sich der Gast, auf den die Gästekarte namentlich ausgestellt ist, im Verkehrsmittel des VVO befinden und sich entsprechend ausweisen können.
- Die Gästekarte mobil gilt nur für die Personenbeförderung. Sie gilt nicht für die Beförderung von Tieren und Fahrrädern.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe. Die Beförderungsleistung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Verkehrsunternehmen im VVO.
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