Öffnungszeiten der Sebnitzer Einrichtungen
Sebnitzer Tourismusbetriebe:
- Kahnfahrt Obere Schleuse: täglich bis 31.10.2024 9.30-16 Uhr
- Sport- und Freizeitzentrum SoliVital: Mo 14-21/ Di-Fr 10-21/ Sa-So-Feiertage 10-19 Uhr
- Kräutervitalbad: Die-Fr 14-22/ Sa 11-22/ So 10-21 Uhr, Mo geschlossen
- Schaumanufaktur Deutsche Kunstblume: Die-So und Feiertage 10-17 Uhr
- Werksverkauf Deutsche Kunstblume: Die-So und Feiertage 10-17 Uhr
- Touristinformation Sebnitz:
Mo- Sa 10-12 und 13-17 Uhr/ So/ Feiertag 10-12 und 13-15 Uhr - Touristinformation Altendorf: 19.-25.09.2024 geschlossen
Mo-Die/ Do-Fr/ Feiertage 9-16 Uhr, Sa 9-12 Uhr, Mi/ So geschlossen -
Touristinformationen Hinterhermsdorf:
Die-Fr 10-13/ 14-17 Uhr, Sa 10-13/ 14-16, Feiertage 10-13/ 14-16 Uhr, So-Mo geschlossen -
Waldarbeiterstube Hinterhermsdorf: Ostern-Oktober: freitags 14-17, Sa/So 10-13/ 14-17 Uhr
-
Dorfspaziergänge Hinterhermsdorf: Ostern-Oktober: freitags 17-18 Uhr, Treff Waldarbeiterstube
- Stadtbibliothek Sebnitz: Mo 10-15/ Do 13-19 Uhr, Die/ Mi/ Fr geschlossen
- Sputh-Ausstellung Mittelndorf: Ostern-Oktober: samstags 14-17 Uhr
geschlossen: Städtische Sammlungen sowie Freibad Kräutervitalbad aufgrund von Baumaßnahmen
weitere Einrichtungen in Sebnitz (die hier aufgeführten Informationen stammen von den Webseiten der jeweiligen Einrichtung):
- Urzeitpark: Ostern-Oktober, täglich 10-17 Uhr
- Minigolfanlage: Ostern-Oktober, Sa+So 14-17 Uhr, Anmeldung Ristorante Pizzeria Due Fratelli
- Tillig Eisenbahn Museum: Mo-Fr 10-17 Uhr, Sa 10-16 Uhr, Sonntag nur Nov-Dez geöffnet, Schließtage: 01.01., Karfreitag, Ostermontag, 01.05., Pfingstmontag, Christi Himmelfahrt, 24.-26.12. und 31.12.
Straßen- und Wegesperrungen/ Einschränkungen
Aktuelle Einschränkungen für Wanderwege
teilt die Nationalparkverwaltung >> hier mit. Auf einer übersichtlich gestalteten Karte sehen Sie, welche Wege zum Wandern geeignet sind. (wöchentliche Aktualisierung)
Das Wegeservicetelefon des NationalparkZentrums erreichen Sie Montag bis Samstag 9-18 Uhr, Sonn- und Feiertags 9-15 Uhr unter 035022/50240.
Link zum Tourismusverband Sächsische Schweiz: Wanderempfehlungen in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz
Aktuelle Straßensperrungen und Einschränkungen
finden Sie >> hier bei der Stadtverwaltung Sebnitz auch als Dokument zum Download (wöchentliche Aktualisierung).
der Meldeschein - was müssen Sie als Vermieter beachten
Bei Anreise ist vom Gast ein Meldeschein auszufüllen. Rechtsgrundlage für die Erhebung der aufgeführten Daten sind §§ 29 und 30 Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 11.10.2016 (BGBl. I S. 2218), in der jeweiligen geltenden Fassung.
der manuell auszufüllende Papier-Meldeschein:
- Abholung: in den Touristinformationen Sebnitz, Altendorf und Hinterhermsdorf
- Abgabe/ Abrechnung: erfolgt laut Satzung QUARTALSWEISE
- Blatt 1 "Beherbergungsstätte": verbleibt beim Vermieter
- Blatt 2 "Touristinformationen" : wird in den Touristinformationen abgegeben und dient zur Abrechnung
- Blatt 3 Gästekarte: bekommt der Gast, damit er die damit verbundenen Vorteile nutzen kann
- Aufbewahrung: 1 Jahr, danach innerhalb von 3 Monaten vernichten
der elektronisch ausgefüllte Meldeschein:
- ausführliche Information finden Sie unter der Überschrift "elektronisches Meldewesen"
das elektronisches Meldewesen
Neben den manuell auszufüllenden Meldescheinen, steht Ihnen seit dem 01. Februar 2017 das elektronische Meldewesen zur Verfügung. Dieses Programm (AVS-Meldewesen) ist für Sie kostenfrei. Die elektronisch erfassten Gästedaten werden über eine Schnittstelle zwischen Ihrem Buchungsportal/ -programm und AVS synchronisiert. In Ihrem Buchungsprogramm/ -portal wird ein Button "Gästekarten Ausdruck" angelegt und auf einem A4-Gästekarten-Vordruck können Sie bequem die Gästekarte vor Anreise Ihrer Gäste ausdrucken.
Ihre Vorteile:
- kein händisches Ausfüllen von Papier-Meldescheinen mehr
- keine Abgabe der Meldescheine mehr, die Datenübermittlung passiert automatisch
- Sie sparen viel Zeit
- Rechenfehler ausgeschlossen – die Kurtaxe wird vom System automatisch errechnet
- Sie erhalten die Zugangsdaten von uns
- Sie erhalten die Druckvorlagen von uns
Sie benutzen ein eigenes Buchungsprogramm oder ein Buchungsportal, z. B. easybooking?
- wir bieten eine kostenfreie Schnittstelle zu Ihrem Portal
- wir prüfen, ob auch Ihr Portal eine Schnittstelle kostenfrei anbietet
- wir senden alle dafür benötigten Einrichtungsdaten an Sie oder direkt an Ihren Ansprechpartner Ihres Portals
Wichtige Informationen zu diesem Thema finden sie hier als Download.
die Gästekarte mobil = Rabatt- und Fahrkarte für Ihre Gäste
Erleben und Entdecken Sie die Sächsische Schweiz.
Unter diesem Motto möchten wir Ihre Gäste einladen, die vielfältigen Freizeitangebote in der Sächsischen Schweiz zu besuchen und dabei zahlreiche Vorteile zu genießen. Für die Nutzung der Gästekarte gelten einige Spielregeln, die hier vom Tourismusverband erläutert werden.
Die Gästekarte mobil als Rabatt-Karte!
Händigen Sie Ihren Gästen zusammen mit der Gästekarte bei der Anreise die Borschüre "Erlebnisse Sächsische Schweiz" aus. Hier sind alle Angebote von über 60 Einrichtugen mit Preisnachlässen gelistet. Online einsehbar auf der Seite des Tourismusverbands Sächsische Schweiz.
Die Gästekarte mobil als Fahrkarte!
Die Gästekarte mobil gilt für Übernachtungsgäste der Stadt Sebnitz inklusive Ortsteile vom Anreisetag bis zum Abreisetag in den Tarifzonen des Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Pirna (70), Bad Gottleuba (71), Bad Schandau (72) und Neustadt (73) für beliebig viele Fahrten.
Sie gilt in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln (Busse, Bahnen, Fähren) des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) inklusive der grenzüberschreitenden Fähre Schöna-Hrensko.
Sie gilt in der Kirnitzschtalbahn (Zeitraum: 08.07.-31.12.2023).
davon ausgenommen sind folgende Sonderverkehrsmittel:
- die Fähre im Kurort Rathen,
- der Personenaufzug Bad Schandau-Ostrau
- die "Personenschifffahrt-Oberelbe" (1 € Preisnachlass bei Vorlage der Gästekarte mobil)
- das Wanderschiff Bad Schandau-Hrensko (10 % Preisnachlass bei Vorlage der Gästekarte mobil)
- die Sächsische Dampfschifffahrt (10% auf Linienfahrten)
Für Fahrten über die gültigen Tarifzonen des Landkreises hinaus, wie zum Beispiel nach Dresden, ist ein Anschlussfahrschein vor Fahrtbeginn zu lösen bzw. zu entwerten.
Die Gästekarte mobil richtig nutzen!
- Die Gästekarte mobil ist nur vollständig ausgefüllt gültig. Name, Vorname, Ankunfts- und Abreisedatum sowie Personenzahl müssen gut lesbar und eindeutig in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen sein. Andernfalls ist die Gästekarte mobil nicht gültig und führt bei Beanstandungen durch den Fahrausweisprüfer zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes zu Lasten des Nutzers.
- Die Gästekarte mobil ist nicht übertragbar und gilt in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, auf die die Gästekarte ausgestellt ist.
- Im Fall eines Gruppenmeldescheins können gemeinsam Reisende die Gästekarte mobil als Gruppenfahrschein nutzen. Dafür muss sich der Gast, auf den die Gästekarte namentlich ausgestellt ist, im Verkehrsmittel des VVO befinden und sich entsprechend ausweisen können.
- Die Gästekarte mobil gilt nur für die Personenbeförderung. Sie gilt nicht für die Beförderung von Tieren und Fahrrädern.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe. Die Beförderungsleistung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Verkehrsunternehmen im VVO.
alle wichtigen Informationen zur Gästekarte und Gästekarte mobil (Mobilitätskarte) »
Sie möchten mehr Gäste? Nutzen Sie unser regionsweites Buchungsprogramm Feratel/Deskline
Mit dem Buchungsprogramm Feratel fungieren wir als "booking.com" für Sebnitz und seine Ortsteile. Wir arbeiten dazu eng mit dem Tourismusverband Sächsische Schweiz zusammen, der Lizenzinhaber von Feratel ist.
Ihre Vorteile:
- wir beantworten alle Gästeanfragen und verschicken direkt Ihre Angebote
- wir übernehmen für Sie die Korrespondenz und Vermittlung
- Ihr Ferienobjekt ist automatisch auf weiteren Portalen sichtbar/ buchbar
- Gäste können aber auch direkt bei Ihnen buchen
Aufwand und Kosten?
- die Nutzung von Feratel ist kostenfrei
- die Daten zu Ihrem Ferienobjekt werden einmalig angelegt
- freie Zimmer können im Kalender individuell freigeschalten werden
- Unterstützung erhalten Sie von uns sowie vom Tourismusverband Sächsische Schweiz
- für eine erfolgreiche Buchung zahlen Sie eine Provision von 10%
Umfassende Informationen zum regionsweiten Buchungsprogramm erhalten Sie auf der Homepage des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz.
Webseite anzeigen » Präsentation des Tourismusverbandes für Vermieter zum Download »
Kurtaxe - Preise und Satzung
Kurtaxesatzung Stadt Sebnitz zum Download
Die Abrechnung der Kurtaxe erfolgt quartalsweise. Es steht Ihnen an dieser Stelle ein ganz einfaches Formular zur Verfügung, welches Sie gern für sich verwenden können.
Abrechnung Kurtaxe
Kategorien/Tarife (Meldepflicht besteht für alle Gäste, das heißt, ein Meldeschein ist von allen auszufüllen)
Erwachsener (ab 16 J.) | 2,50 € | |
Schwerbehinderte Menschen (mind. 50 v. H.) | 2,00 € | (50 bis 100%) |
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.) ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag |
2,00 € | |
Kinder (7-15 J.) ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag |
2,00 € | |
Kleinkinder (0-6 J.) bis zum 7. Geburtstag |
0,00 € | |
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Ausweis B | 0,00 € | |
Monteure, dienstlich in Sebnitz Tätige | 0,00 € | kein Erhalt der Gästekarte mobil |
Teilnehmer an Maßnahmen der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) | 0,00 € | kein Erhalt der Gästekarte mobil |
Teilnehmer an Schulfahrten (§ 3 Satzung) | 0,00 € | kein Erhalt der Gästekarte mobil |
eigene Familienangehörige in eigener Urlaubsunterkunft | 0,00 € | kein Erhalt der Gästekarte mobil |
Die Höhe der Kurtaxe ändert sich saisonal nicht. Sie gilt das ganze Jahr.
Tourismusabgabesatzung
Hier können Sie sich die Tourismusabgabesatzung herunterladen.
Qualität - Klassifizierungen und Zertifizierungen für Vermieter
Der Deutschlandtourismus reagiert positiv auf das wachsende Qualitätsbewusstsein heutiger Kunden im Tourismus und setzt seit einigen Jahren verstärkt auf Qualitätssteigerung und Qualitätssicherung. Um diese Ziele für den Gast zu erreichen, etablieren sich immer mehr Klassifizierungs- und Zertifizierungssysteme bzw. Wettbewerbe.
Die hier aufgeführten Qualitätsinitiativen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind jeglich Empfehlungen.
DTV-Sterne für Ferienwohnungen
Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet.
Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet - von einfach bis erstklassig.
Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen und -häuser sowie Ferienzimmer mit bis zu neun Betten.
Sprechen Sie bei Interesse gern die Kolleginnen der Touristinformationen an, sowie Sabine Schulz (s.schulz@saechsische-schweiz.de) und Maria Miersch (m.miersch@saechsische-schweiz.de) vom Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.
Familienurlaub in Sachen
Die Anforderungen und Bedürfnisse unserer – kleinen – Gäste wachsen ständig und die Konkurrenz im In- und Ausland wird immer umfangreicher.
Hier finden Sie Informationen zur Zertifizierung als familienfreundlicher Beherbergungsbetrieb. Fragen beantwortet Ihnen gern Frau Sobeck von der TMGS unter sobeck.tmgs@sachsen-tour.de oder Tel. 0351 / 4917012.